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Organisatorische Hinweise für die Ferienfreizeiten
DFV- Ferienfreizeiten werden in dafür ausgewählten und jahreszeitlich
entsprechend geeigneten Unterkünften durchgeführt. Die Standorte sind
bewusst vorwiegend im ländlichen Bereich angesiedelt, da sich die Kinder an
frischer Luft bewegen sollen.
Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet mit Mehrbettzimmern,
Gemeinschaftsduschen/WC im Haus oder zentral (bei Bungalows) und entsprechen somit
Jugendherbergsniveau. Die
Verpflegung ist immer Vollpension, das heißt 3 Mahlzeiten.
Das ausgeschriebene Programm ist Bestandteil der Leistungen, kann
aber je nach den Umständen verändert werden. Auf Wünsche der Teilnehmer
wird nach Möglichkeit eingegangen.
Uns und Ihnen, liebe Eltern, ist es wichtig, die Kinder während der Freizeit
gut betreut zu wissen. Für diese Aufgabe setzen wir geschulte
Gruppenleiter ein, denen die Arbeit mit Kindern viel Freude macht. Sie
beaufsichtigen und beschäftigen die Kinder in zumutbarem Umfang. Besonders
intensiv ist die Betreuung bei Grundschulkindern: sie werden rund um
die Uhr beaufsichtigt, vielseitig beschäftigt und an frischer Luft bewegt.
Hier kümmert sich ein Gruppenleiter um 8-10 Kinder. Bei Jugendreisen
betreut ein Gruppenleiter max. 15 Teilnehmer, die zwar mehr Freiheiten als
die jüngeren bekommen, sich aber dennoch an Regeln halten sollen.
Unsere Reisen sind überwiegend Busreisen. Bei Orten
in Thüringen wird meist im Kombibus gefahren, bei Fernreisen im
Bus mit Klimaanlage. Damit die Kinder sicher und zuverlässig
befördert werden, arbeiten wir mit erfahrenen Buspartnern zusammen
(Erfurter Verkehrsbetriebe AG, Wollschläger Gmbh in Laucha bei
Gotha und Omnibusbetrieb Herrmann in Schönau).
Anmeldungen müssen schriftlich vorliegen (siehe Anmeldeformular, per
Post oder Fax) und für jedes Kind gesondert! Beachten Sie bitte die Altersempfehlungen, wenn Sie eine Reise
auswählen! Wir beraten uns gern mit Ihnen darüber.
Familien mit niedrigem Einkommen können bei ihrem örtlich zuständigen
Jugendamt einen Zuschuss zur Finanzierung der Teilnahme des Kindes an
einer Ferienfahrt beantragen. Wir beraten Sie gern dazu.
Nehmen Geschwisterkinder im gleichen Ferienzeitraum an einer Freizeit
teil, erhalten das zweite und jedes weitere Geschwisterkind den
ermäßigten Preis.
Teilnahmebedingungen
Reisevertrag
Anmeldungen müssen schriftlich
vorliegen (siehe Formular). Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge
des Eingangs der Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir die
Anmeldung schriftlich bestätigen. Rechtzeitig vor Reisebeginn erhalten Sie
den Elternbrief mit weiteren Informationen.
Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung von 50,-
€ zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor der Fahrt
fällig. Bei nicht fristgemäßer Einzahlung verfällt der Platz. Außerdem
fallen die entsprechenden Stornokosten an.
Rücktritt
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. In diesem Fall (und wenn der
Teilnehmer die Reise nicht antritt) müssen wir eine Entschädigung verlangen.
Die Rücktrittskosten betragen pro Teilnehmer:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50,00 €.
bis 14
Tage
50 % des Reisepreises
bis 2
Tage
75 % “
bis zum Beginn oder bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu
zahlen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wird ein Kind kurz vor oder während der Freizeit krank und eher
abgeholt, versuchen wir, die tatsächlich eingesparten Kosten zu
erstatten. Das hängt auch von der Kulanz der Objekte ab.
Gewährleistung
Eine Änderung der Programme, von Programmteilen oder der Teilnahmegebühren
auf Grund unvorhersehbarer oder nicht durch uns zu verantwortende Ereignisse
bleibt uns vorbehalten. Muss die Freizeit aus zwingenden Gründen (z.B.
Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Leben der Teilnehmer) vor Beginn
abgesagt werden, wird der volle Teilnehmerbeitrag erstattet. Weitere
Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Während der Reise aufgetretene Mängel müssen sofort bei
den Betreuern oder in unserer Geschäftsstelle angezeigt werden.
Was wir nicht erfahren, können wir auch nicht verändern. Dazu
müssen wir natürlich Gelegenheit erhalten.
Teilnehmer
Die Kinder sollen in der Lage sein, die ausgewählte Freizeit mitzumachen.
Dafür ist es erforderlich, dass sie selbständig und eigenverantwortlich
mit Hygiene, ihren persönlichen
Sachen, individueller Freizeit im Objekt ohne unmittelbare Aufsicht, freiem
Ausgangs usw. umgehen. Sollten Sie hierin Zweifel heben, sprechen Sie mit
uns.
Das Reisen in einer Gruppe Gleichaltriger soll allen Spaß machen, erfordert
aber ein Mindestmaß an Disziplin und Toleranz. Im Interesse eines
kameradschaftlichen Zusammenlebens gelten die allgemein üblichen Regeln
der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme. Unsere Betreuer können ihrer
Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn besprochene Regeln und Normen
befolgt werden. Dazu gehören auch die Hausordnung, Einhalten der Essenzeiten,
Nachtruhe sowie des Jugendschutzgesetzes.
Der Genuss von Alkohol, Nikotin und Drogen ist - laut Jugendschutzgesetz
- in unseren Freizeiten nicht gestattet. Gewalt, rechtsradikales Gedankengut
und Handlungen werden nicht toleriert.
Die Teilnehmer haben den Weisungen der Betreuer unbedingt nachzukommen!!!
Teilnehmer können von der weiteren Teilnahme an der Ferienfreizeit
ausgeschlossen werden, wenn:
- bei ihnen Krankheiten oder gesundheitliche
Beeinträchtigungen auftreten, die Ihnen bekannt waren, uns aber nicht
mitgeteilt wurden
- sie Kopfläuse mitbringen
- sie Bettnässer sind und das vorher nicht
gemeldet und mit uns abgesprochen wurde
- sie wiederholt und schwerwiegend gegen die
Freizeitordnung verstoßen und trotz Abmahnung ihr Verhalten nicht ändern
Die ausgeschlossenen Teilnehmer müssen durch
die Eltern oder eine beauftragte Person abgeholt bzw. zurückgebracht werden.
Die entstehenden Kosten tragen die Eltern. In diesem Fall gibt es keinen
Anspruch auf Rückerstattung, ebenso wenn ein Kind wegen Heimweh früher abgeholt wird.
Für die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung bzw. Beschädigung von
Eigentum oder Personen werden die Eltern in vollem Umfang zum
Schadenersatz herangezogen. Jeder Teilnehmer sollte deshalb über eine
private Haftpflichtversicherung verfügen.
Die medizinische Versorgung ist in jedem Falle gewährleistet. Auch
eine Unfallversicherung ist ratsam, damit es im Bedarfsfall keine Probleme
gibt. Wir weisen darauf hin, dass der Transport zum Arzt im Ausnahmefall im
PKW eines Betreuers oder einem Taxi erfolgt und die Eltern die entstandenen
Kosten tragen müssen. Können bei medizinischen Notfällen die
Erziehungsberechtigten nicht in angemessener Zeit erreicht werden, hat der
Leiter der Freizeit das Recht, über notwendige medizinische Eingriffe zu
entscheiden. Er kann für die Entscheidung nicht zum Schadenersatz
herangezogen werden.
Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Ausnahme ist
das Taschengeld, das von den Betreuern verwahrt wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen, die
während der Freizeit gemacht werden, zum Zwecke der Werbung zu
veröffentlichen.
Die Erziehungsberechtigten erkennen durch ihre Unterschrift auf dem
Anmeldebogen die Teilnahme-bedingungen an und weisen ihr Kind auf den Inhalt
und die Einhaltung dieser Bestimmungen hin.
Unsere Leistungen bei den Ferienfreizeiten
- Übernachtung (Ü),
Vollverpflegung (VP), das heißt 3 Mahlzeiten; Getränke gibt
es in manchen Objekten nur zu den Mahlzeiten, in anderen darf
zwischendurch getrunken bzw. abgefüllt werden
- ausgeschriebenes Programm (Änderungen
vorbehalten)
- Betreuung durch speziell geschulte Gruppen- und Reiseleiter
rund um die Uhr
- Bustransfer ab/an Erfurt, auf dem
Parkplatz Am Urbicher Kreuz (Windischholzhausen)
(Ausnahmen bei eigener An- und Abreise)
- Zusteigemöglichkeiten bei Fernreisen
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