Deutscher
Familienverband

Landesverband Thüringen e.V. 
 
   
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Letzte Änderung 21.05.2010


Organisatorische Hinweise für die Ferienfreizeiten

DFV- Ferienfreizeiten werden in dafür ausgewählten und jahreszeitlich entsprechend geeigneten Unterkünften durchgeführt. Die Standorte sind bewusst vorwiegend im ländlichen Bereich angesiedelt, da sich die Kinder an frischer Luft bewegen sollen.
Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftsduschen/WC im Haus oder zentral (bei Bungalows) und entsprechen somit Jugendherbergsniveau. Die Verpflegung ist immer Vollpension, das heißt 3 Mahlzeiten.

Das ausgeschriebene Programm ist Bestandteil der Leistungen, kann aber je nach den Umständen verändert werden. Auf Wünsche der Teilnehmer wird nach Möglichkeit eingegangen.

Uns und Ihnen, liebe Eltern, ist es wichtig, die Kinder während der Freizeit gut betreut zu wissen. Für diese Aufgabe setzen wir geschulte Gruppenleiter ein, denen die Arbeit mit Kindern viel Freude macht. Sie beaufsichtigen und beschäftigen die Kinder in zumutbarem Umfang. Besonders intensiv ist die Betreuung bei Grundschulkindern: sie werden rund um die Uhr beaufsichtigt, vielseitig beschäftigt und an frischer Luft bewegt. Hier kümmert sich ein Gruppenleiter um 8-10 Kinder. Bei Jugendreisen betreut ein Gruppenleiter max. 15 Teilnehmer, die zwar mehr Freiheiten als die jüngeren bekommen, sich aber dennoch an Regeln halten sollen.

Unsere Reisen sind überwiegend Busreisen. Bei Orten in Thüringen wird meist im Kombibus gefahren, bei Fernreisen im Bus mit Klimaanlage. Damit die Kinder sicher und zuverlässig befördert werden, arbeiten wir mit erfahrenen Buspartnern zusammen (Erfurter Verkehrsbetriebe AG, Wollschläger Gmbh in Laucha bei Gotha und Omnibusbetrieb Herrmann in Schönau).

Anmeldungen müssen schriftlich vorliegen (siehe Anmeldeformular, per Post oder Fax) und für jedes Kind gesondert! Beachten Sie bitte die Altersempfehlungen, wenn Sie eine Reise auswählen! Wir beraten uns gern mit Ihnen darüber.

Familien mit niedrigem Einkommen können bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt einen Zuschuss zur Finanzierung der Teilnahme des Kindes an einer Ferienfahrt beantragen. Wir beraten Sie gern dazu.

Nehmen Geschwisterkinder im gleichen Ferienzeitraum an einer Freizeit teil, erhalten das zweite und jedes weitere Geschwisterkind den ermäßigten Preis.


Teilnahmebedingungen

Reisevertrag
Anmeldungen müssen schriftlich vorliegen (siehe Formular). Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich bestätigen. Rechtzeitig vor Reisebeginn erhalten Sie den Elternbrief mit weiteren Informationen.

Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung von 50,- € zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor der Fahrt fällig. Bei nicht fristgemäßer Einzahlung verfällt der Platz. Außerdem fallen die entsprechenden Stornokosten an.

Rücktritt
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. In diesem Fall (und wenn der Teilnehmer die Reise nicht antritt) müssen wir eine Entschädigung verlangen. Die Rücktrittskosten betragen pro Teilnehmer:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50,00 €.
bis 14 Tage                         50 % des Reisepreises
bis 2 Tage                           75 % “
bis zum Beginn oder bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wird ein Kind kurz vor oder während der Freizeit krank und eher abgeholt, versuchen wir, die tatsächlich eingesparten Kosten zu erstatten. Das hängt auch von der Kulanz der Objekte ab.

Gewährleistung
Eine Änderung der Programme, von Programmteilen oder der Teilnahmegebühren auf Grund unvorhersehbarer oder nicht durch uns zu verantwortende Ereignisse bleibt uns vorbehalten. Muss die Freizeit aus zwingenden Gründen (z.B. Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Leben der Teilnehmer) vor Beginn abgesagt werden, wird der volle Teilnehmerbeitrag erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Während der Reise aufgetretene Mängel müssen sofort bei den Betreuern oder in unserer Geschäftsstelle angezeigt werden. Was wir nicht erfahren, können wir auch nicht verändern. Dazu müssen wir natürlich Gelegenheit erhalten.

Teilnehmer
Die Kinder sollen in der Lage sein, die ausgewählte Freizeit mitzumachen. Dafür ist es erforderlich, dass sie selbständig und eigenverantwortlich mit Hygiene, ihren persönlichen Sachen, individueller Freizeit im Objekt ohne unmittelbare Aufsicht, freiem Ausgangs usw. umgehen. Sollten Sie hierin Zweifel heben, sprechen Sie mit uns.
Das Reisen in einer Gruppe Gleichaltriger soll allen Spaß machen, erfordert aber ein Mindestmaß an Disziplin und Toleranz. Im Interesse eines kameradschaftlichen Zusammenlebens gelten die allgemein üblichen Regeln der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme. Unsere Betreuer können ihrer Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn besprochene Regeln und Normen befolgt werden. Dazu gehören auch die Hausordnung, Einhalten der Essenzeiten, Nachtruhe sowie des Jugendschutzgesetzes.
Der Genuss von Alkohol, Nikotin und Drogen ist - laut Jugendschutzgesetz - in unseren Freizeiten nicht gestattet. Gewalt, rechtsradikales Gedankengut und Handlungen werden nicht toleriert.

Die Teilnehmer haben den Weisungen der Betreuer unbedingt nachzukommen!!!

Teilnehmer können von der weiteren Teilnahme an der Ferienfreizeit ausgeschlossen werden, wenn:

  • bei ihnen Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die Ihnen bekannt waren, uns aber nicht mitgeteilt wurden
  • sie Kopfläuse mitbringen
  • sie Bettnässer sind und das vorher nicht gemeldet und mit uns abgesprochen wurde
  • sie wiederholt und schwerwiegend gegen die Freizeitordnung verstoßen und trotz Abmahnung ihr Verhalten nicht ändern

Die ausgeschlossenen Teilnehmer müssen durch die Eltern oder eine beauftragte Person abgeholt bzw. zurückgebracht werden. Die entstehenden Kosten tragen die Eltern. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung, ebenso wenn ein Kind wegen Heimweh früher abgeholt wird.

Für die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum oder Personen werden die Eltern in vollem Umfang zum Schadenersatz herangezogen. Jeder Teilnehmer sollte deshalb über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Die medizinische Versorgung ist in jedem Falle gewährleistet. Auch eine Unfallversicherung ist ratsam, damit es im Bedarfsfall keine Probleme gibt. Wir weisen darauf hin, dass der Transport zum Arzt im Ausnahmefall im PKW eines Betreuers oder einem Taxi erfolgt und die Eltern die entstandenen Kosten tragen müssen. Können bei medizinischen Notfällen die Erziehungsberechtigten nicht in angemessener Zeit erreicht werden, hat der Leiter der Freizeit das Recht, über notwendige medizinische Eingriffe zu entscheiden. Er kann für die Entscheidung nicht zum Schadenersatz herangezogen werden.

Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Ausnahme ist das Taschengeld, das von den Betreuern verwahrt wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Freizeit gemacht werden, zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen.

Die Erziehungsberechtigten erkennen durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldebogen die Teilnahme-bedingungen an und weisen ihr Kind auf den Inhalt und die Einhaltung dieser Bestimmungen hin.


Unsere Leistungen bei den Ferienfreizeiten

  • Übernachtung (Ü), Vollverpflegung (VP), das heißt 3 Mahlzeiten; Getränke gibt es in manchen Objekten nur zu den Mahlzeiten, in anderen darf zwischendurch getrunken bzw. abgefüllt werden 
  • ausgeschriebenes Programm (Änderungen vorbehalten)
  • Betreuung durch speziell geschulte Gruppen- und Reiseleiter rund um die Uhr
  • Bustransfer ab/an Erfurt, auf dem Parkplatz Am Urbicher Kreuz (Windischholzhausen)
    (Ausnahmen bei eigener An- und Abreise)
  • Zusteigemöglichkeiten bei Fernreisen