des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Thüringen e.V.
Gliederung:
1. Grundsätzliche Forderungen des Deutschen Familienverbandes (Bundesverband)
2. Familien sind für uns
3. Ziel und Zweck sowie Aufgaben des Deutschen Familienverbandes, Landesverband
Thüringen e.V. (in der Folge "DFV-Thüringen")
4. Kurzporträt des DFV-Thüringen
1. Der Bundesverband fordert:
- einen Familienleistungsausgleich, der in allen Einkommensschichten die wirtschaftliche
Benachteiligung von unterhaltspflichtigen Menschen überwinden hilft.
- deshalb einen steuerlichen Kinderfreibetrag, der sich am durchschnittlichen gesetzlichen
Unterhalt eines Kindes und nicht am Sozialhilfeniveau orientiert.
- zusätzlich zu diesem Freibetrag - nicht anstatt - ein Kindergeld, das mit wachsendem
Einkommen abnimmt, aber in jedem Fall die (je nach Einkommenshöhe unterschiedliche)
finanzielle Wirkung des Kinderfreibetrages auf mindestens 50 % der durchschnittlichen
Kinderkosten ergänzt.
- eine pauschalierte Rückerstattung der Mehrwertsteuer, soweit sie auf den Mindestunterhalt
eines Kindes entfällt, denn die Ausgaben für den Mindestunterhalt eines Kindes dürfen
nicht besteuert werden, so das Bundesverfassungsgericht.
- in allen Alterssicherungssystemen eine Gleichbewertung von Erziehungsleistung und
Beitragsleistung aus Erwerbstätigkeit, weil beide in gleichem Maße Voraussetzung für
einen funktionierenden Generationenvertrag sind.
- das seit 1986 nicht angepasste Erziehungsgeld auf mindestens 500,00 € zu erhöhen, auf
das dritte Jahr auszudehnen und zu einem einstufigen Bewilligungsverfahren für die
gesamte Bezugszeit zurückzukehren.
Dazu sind die Einkommensgrenzen für den Bezug des vollen Erziehungsgeldes ab dem 7.
Monat des Kindes um mindestens 30 % anzuheben, damit wieder die Mehrheit der jungen
Eltern bezugsberechtigt ist. Nur so gewährleistet das Erziehungsgeld eine echte
Anerkennung für Erziehungsleistung und eine wirtschaftliche Unterstützung bei
Erwerbsverzicht zugunsten von Erziehungsarbeit- eine Wohnungsbaupolitik, die
sich auf
allen politischen Ebenen in erster Linie an den Interessen von Eltern und
Kindern orientiert,
u.a. unter Einbeziehung der vom DFV erarbeiteten Kriterien zum
familiengerechten
Wohnen.
- eine Selbstverpflichtung aller staatlichen Ebenen, neu geschaffene Gesetze und
Maßnahmen auf ihre Familienverträglichkeit hin zu überprüfen, um strukturelle
Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien abzubauen.
- die Einführung des Familienwahlrechts, um das Grundrecht aller Mitglieder der Gesellschaft
auf Teilhabe an der Gestaltung des Gemeinwesens zu sichern.
2. Familien sind für uns:
alle Lebensformen von Eltern oder anderen Erwachsenen mit Kindern, die geprägt sind durch verantwortliches Handeln miteinander, Solidarität untereinander und wirtschaftliche Sorge füreinander. Dazu zählen wir die Ehe, eheähnliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende, Stief-, Pflege- und Adoptivfamilien.
Die Familie ist der originäre Ort zur Vermittlung von Werten und Normen, Kultur und
Verhaltensweisen und somit unverzichtbarer Bestandteil der zwischenmenschlichen
Beziehungen in der Gesellschaft.
Familien bedürfen der Förderung und des Schutzes sowie der Unterstützung durch
ergänzende Einrichtungen und Angebote.
3. Ziel und Zweck sowie Aufgaben des DFV-Thüringen
Das vorrangige Ziel und der Zweck des DFV-Thüringen ist die Erhaltung und Stärkung der
Familie als wichtigste Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft.
Dazu will der DFV-Thüringen die Familien im Freistaat Thüringen in ihrer sozialen und
materiellen Existenzfähigkeit schützen und sichern helfen und insbesondere die Bildungs-
und Erziehungsleistung der Familien fördern.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen:
- die Formulierung wichtiger Anliegen der Familien zu familienpolitischen Forderungen und
ihr Vorbringen gegenüber politischen Entscheidungsträgern im Freistaat Thüringen und in
den Kommunen,
- die Förderung der öffentlichen Diskussion familienpolitisch relevanter Sachverhalte und die
Aufwertung der Familie in der Gesellschaft,
- die Unterstützung der Eltern bei der Durchsetzung ihres Wahlrechts zwischen häuslicher
Betreuung ihrer Kinder oder Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kinderbetreuungs-
einrichtung ihrer Wahl ohne territoriale und/oder ökonomische Zwänge (Gleiches gilt bei der
Wahl der Schule / des Hortes),
- die Durchsetzung der Forderung nach Überprüfung aller politischen Entscheidungen und
Maßnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene auf ihre Familienverträglichkeit vor ihrer
Inkraftsetzung,
- die regelmäßige Information der Thüringer Familien über familienpolitische Entwicklungen
sowie die Ziele, Vorhaben, Aktionen und Veranstaltungen des Landesverbandes,
- die
Organisierung und Durchführung örtlicher Informations- und Diskussions-
veranstaltungen zu familienpolitischen Themen (Familienstammtische, Fachtage
usw.),
- die
Anregung und Durchführung von Maßnahmen der Familienbildung und Familien-
erholung unter Nutzung aller Möglichkeiten öffentlicher und privater
Förderung,
- die regelmäßige Durchführung örtlicher und überörtlicher familienunterstützender Ferien-
und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
4. Kurzporträt:
Der Deutsche Familienverband, Landesverband Thüringen e.V. ist ein landesweiter Zusam-
menschluss von Familien, deren Interessen er auf kommunaler und auf Landesebene vertritt.
Er ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.
Der 1990 gegründete DFV-Thüringen ist Mitglied im Deutschen Familienverband (Bundes-
verband), im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Thüringen (DPWV) und im
Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen (AKF).
Seinen Sitz hat der DFV-Thüringen in Erfurt. Der Landesvorstand besteht aus dem/der
Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der
Schriftführer/in.
Die Mitgliedsfamilien im DFV-Thüringen haben sich teilweise in Ortsverbänden zusammen
geschlossen.
Alle Familien in Thüringen und alle am Wohl der Familie Interessierten mit Wohnsitz im
Freistaat Thüringen sind als Mitglied willkommen.
Erfurt, 14. November 2005