Programm

des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Thüringen e.V.

 

 

Gliederung:

 

1. Grundsätzliche Forderungen des Deutschen Familienverbandes (Bundesverband)

2. Familien sind für uns

 

3. Ziel und Zweck sowie Aufgaben des Deutschen Familienverbandes, Landesverband

   Thüringen e.V. (in der Folge "DFV-Thüringen")

 

4. Kurzporträt des DFV-Thüringen

 

 

1. Der Bundesverband fordert:

 

- einen Familienleistungsausgleich, der in allen Einkommensschichten die wirtschaftliche

  Benachteiligung von unterhaltspflichtigen Menschen überwinden hilft.

 

- deshalb einen steuerlichen Kinderfreibetrag, der sich am durchschnittlichen gesetzlichen

  Unterhalt eines Kindes und nicht am Sozialhilfeniveau orientiert.

 

- zusätzlich zu diesem Freibetrag - nicht anstatt - ein Kindergeld, das mit wachsendem

  Einkommen abnimmt, aber in jedem Fall die (je nach Einkommenshöhe unterschiedliche)

  finanzielle Wirkung des Kinderfreibetrages auf mindestens 50 % der durchschnittlichen

  Kinderkosten ergänzt.

 

- eine pauschalierte Rückerstattung der Mehrwertsteuer, soweit sie auf den Mindestunterhalt

  eines Kindes entfällt, denn die Ausgaben für den Mindestunterhalt eines Kindes dürfen 

  nicht besteuert werden, so das Bundesverfassungsgericht.

 

- in allen Alterssicherungssystemen eine Gleichbewertung von Erziehungsleistung und

  Beitragsleistung aus Erwerbstätigkeit, weil beide in gleichem Maße Voraussetzung für

  einen funktionierenden Generationenvertrag sind.

 

- das seit 1986 nicht angepasste Erziehungsgeld auf mindestens 500,00 € zu erhöhen, auf

  das dritte Jahr auszudehnen und zu einem einstufigen Bewilligungsverfahren für die

  gesamte Bezugszeit zurückzukehren. 

  Dazu sind die Einkommensgrenzen für den Bezug des vollen Erziehungsgeldes ab dem 7.

  Monat des Kindes um mindestens 30 % anzuheben, damit wieder die Mehrheit der jungen

  Eltern bezugsberechtigt ist. Nur so gewährleistet das Erziehungsgeld eine echte

  Anerkennung für Erziehungsleistung und eine wirtschaftliche Unterstützung bei

  Erwerbsverzicht zugunsten von Erziehungsarbeit- eine Wohnungsbaupolitik, die sich auf
  allen politischen Ebenen in erster Linie an den Interessen von Eltern und Kindern orientiert,
  u.a. unter Einbeziehung der vom DFV erarbeiteten Kriterien zum familiengerechten
  Wohnen.

 

- eine Selbstverpflichtung aller staatlichen Ebenen, neu geschaffene Gesetze und

  Maßnahmen auf ihre Familienverträglichkeit hin zu überprüfen, um strukturelle

  Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien abzubauen.

 

- die Einführung des Familienwahlrechts, um das Grundrecht aller Mitglieder der Gesellschaft

  auf Teilhabe an der Gestaltung des Gemeinwesens zu sichern.

 

 

 

2. Familien sind für uns: 

 

alle Lebensformen von Eltern oder anderen Erwachsenen mit Kindern, die geprägt sind durch verantwortliches Handeln miteinander, Solidarität untereinander und wirtschaftliche Sorge füreinander. Dazu zählen wir die Ehe, eheähnliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende, Stief-, Pflege- und Adoptivfamilien. 

Die Familie ist der originäre Ort zur Vermittlung von Werten und Normen, Kultur und

Verhaltensweisen und somit unverzichtbarer Bestandteil der zwischenmenschlichen

Beziehungen in der Gesellschaft.

Familien bedürfen der Förderung und des Schutzes sowie der Unterstützung durch

ergänzende Einrichtungen und Angebote.

 

 

3. Ziel und Zweck sowie Aufgaben des DFV-Thüringen

 

Das vorrangige Ziel und der Zweck des DFV-Thüringen ist die Erhaltung und Stärkung der

Familie als wichtigste Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft.

 

Dazu will der DFV-Thüringen die Familien im Freistaat Thüringen in ihrer sozialen und

materiellen Existenzfähigkeit schützen und sichern helfen und insbesondere die Bildungs-

und Erziehungsleistung der Familien fördern.

 

Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen:

 

- die Formulierung wichtiger Anliegen der Familien zu familienpolitischen Forderungen und

  ihr Vorbringen gegenüber politischen Entscheidungsträgern im Freistaat Thüringen und in

  den Kommunen,

 

- die Förderung der öffentlichen Diskussion familienpolitisch relevanter Sachverhalte und die

  Aufwertung der Familie in der Gesellschaft,

 

- die Unterstützung der Eltern bei der Durchsetzung ihres Wahlrechts zwischen häuslicher

  Betreuung ihrer Kinder oder Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kinderbetreuungs-

  einrichtung ihrer Wahl ohne territoriale und/oder ökonomische Zwänge (Gleiches gilt bei der

  Wahl der Schule / des Hortes),

 

- die Durchsetzung der Forderung nach Überprüfung aller politischen Entscheidungen und

  Maßnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene auf ihre Familienverträglichkeit vor ihrer

  Inkraftsetzung,

 

- die regelmäßige Information der Thüringer Familien über familienpolitische Entwicklungen

  sowie die Ziele, Vorhaben, Aktionen und Veranstaltungen des Landesverbandes,

 

- die Organisierung und Durchführung örtlicher Informations- und Diskussions-
  veranstaltungen zu familienpolitischen Themen (Familienstammtische, Fachtage usw.),

 

- die Anregung und Durchführung von Maßnahmen der Familienbildung und Familien-
  erholung unter Nutzung aller Möglichkeiten öffentlicher und privater Förderung,

 

- die regelmäßige Durchführung örtlicher und überörtlicher familienunterstützender Ferien-

  und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.

 

 

 

 

4. Kurzporträt:

 

Der Deutsche Familienverband, Landesverband Thüringen e.V. ist ein landesweiter Zusam-

menschluss von Familien, deren Interessen er auf kommunaler und auf Landesebene vertritt.

Er ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.

 

Der 1990 gegründete DFV-Thüringen ist Mitglied im Deutschen Familienverband (Bundes-

verband), im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Thüringen (DPWV) und im

Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen (AKF).

Seinen Sitz hat der DFV-Thüringen in Erfurt. Der Landesvorstand besteht aus dem/der

Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der

Schriftführer/in.

Die Mitgliedsfamilien im DFV-Thüringen haben sich teilweise in Ortsverbänden zusammen

geschlossen.

 

Alle Familien in Thüringen und alle am Wohl der Familie Interessierten mit Wohnsitz im

Freistaat Thüringen sind als Mitglied willkommen. 

 

 

Erfurt, 14. November 2005