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FÖRDERUNG DER FAMILIENERHOLUNG
2012
Die Stiftung FamilienSinn fördert
Familienerholung. Der Zielort und die
Bedingungen sollen einen
Familienurlaub ermöglichen, der für alle
Teilnehmer entlastend und erholsam ist. Dafür
sind Familienferienstätten und vergleichbare
Einrichtungen in besonderer Weise geeignet.
Maßgebend für eine Förderung ist die Kinderzahl.
Zwischen Familien und Alleinerziehenden wird
dabei nicht unterschieden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge können ab November 2011 gestellt werden.
Dabei sind Anträge für den Förderzeitraum vom
1.Januar bis zum 31. Mai 2012 mindestens sechs
Wochen vor Beginn der Familienerholung,
spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2012 zu
übersenden. Anträge für den Förderzeitraum ab
Juni 2012 reichen Sie bitte mindestens sechs
Wochen vor dem Reisetermin ein.
Letzter Termin zum Einreichen eines Antrages für
das Förderjahr 2012 ist der 31. Mai 2012.
Formulare erhalten Sie über die Internetseite
der Stiftung FamilienSinn:

auf Anfrage auch per Post und über die
Geschäftsstelle des Deutschen Familienverbandes,
LV Thüringen e.V. (DFV), wo Sie auch gern
bezüglich der Antragstellung beraten werden.
Bitte fügen Sie einem Antrag alle erforderlichen
Belege zum Familieneinkommen in Kopie bei.
Anträge richten Sie bitte
an: Beratung und
Formulare erhalten Sie:
Stiftung
FamilienSinn Deutscher
Familienverband, LV Thüringen
Arnstädter Straße
28 Am
Drosselberg 26
99096 Erfurt
99097
Erfurt
www.stiftung-familiensinn.de www.dfv-thueringen.de
info@stiftung-familiensinn.de dfv-thueringen@web.de
Tel. 0361
60149080 Tel.
0361 4172000
Fax 0361
60149089 Fax
0361 4233073
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