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Letzte Änderung 03.02.2012

     
     
 

Modellprojekt Eltern-Kind-Zentrum

Thüringer Kindertagesstätten auf dem Weg zum Eltern-Kind-Zentrum

Thüringen hat sich das Ziel gesetzt, Kindertageseinrichtungen zu „Eltern-Kind-Zentren“ weiterzuentwickeln, um Familien in ihrem Lebens- und Familienalltag zielgerichteter unterstützen zu können. Auf der Basis vorhandener Erfahrungen und Vernetzungsstrukturen im Freistaat soll in den kommenden rund 2½ Jahren ein Modellprojekt durchgeführt werden, bei dem Kindertagesstätten vielfältige und eigene Wege zu „Eltern-Kind-Zentren“ erproben können.

Hierzu werden im Rahmen des Projekts insgesamt zehn Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungsverbünde in Thüringen bei ihrer Weiterentwicklung zum „Eltern-Kind-Zentrum“ durch Frau Prof. Dr. Michaela Rißmann von der Fachhochschule Erfurt und ihrer Projektmitarbeiterin Frau Dr. Regina Remsperger begleitet. Bei der Auswahl der Einrichtungen wird auf Unterschiedlichkeit ihrer Standorte sowie die Vielfalt der möglichen Entwicklungswege geachtet, um die Erfahrungen auch in weitere Sozialräume Thüringens multiplizieren zu können. Zudem werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Fachberaterinnen und Fachberater als Koordinatoren von Beginn an in das Projekt eingebunden.

Informationen zum Projekt 

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Fachkräfte gewinnen mit familienfreundlicher Personalpolitik

Thüringer Allianz für Familie und Beruf unterzeichnet Erklärung

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat heute die Vereinbarung zur Thüringer Allianz für Familie und Beruf gemeinsam mit Wirtschaftsminister Matthias Machnig, Bildungsminister Christoph Matschie und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaft und der Arbeitsagentur unterzeichnet. Das Thüringer Bündnis will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Freistaat verbessern.

Informationen unter:

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 Thüringer Erziehungsgeld

Informationen zum Thüringer Erziehungsgeld

Mit dem zum 1. August 2010 in Kraft tretenden Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBI. S: 105) ist auch das Thüringer Erziehungsgeldgesetz geändert worden.

Mit der Gesetzesänderung wird das Erziehungsgeld um ein Jahr vorgezogen und als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld gewährt. Als weitere grundlegende Änderung entfällt die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Tagespflege. Ein Anspruch besteht, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, zukünftig nur dann, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich kann ggf. ein Anspruch bestehen, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden sind.

Der Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz gilt für die ab 1. August 2008 geborenen Kinder. Näheres kann dem Informationsblatt zum Antrag entnommen werden.
 

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