Modellprojekt Eltern-Kind-Zentrum
Thüringer Kindertagesstätten auf dem Weg zum
Eltern-Kind-Zentrum
Thüringen hat sich
das Ziel gesetzt, Kindertageseinrichtungen zu
„Eltern-Kind-Zentren“ weiterzuentwickeln, um
Familien in ihrem Lebens- und Familienalltag
zielgerichteter unterstützen zu können. Auf der
Basis vorhandener Erfahrungen und
Vernetzungsstrukturen im Freistaat soll in den
kommenden rund 2½ Jahren ein Modellprojekt
durchgeführt werden, bei dem Kindertagesstätten
vielfältige und eigene Wege zu „Eltern-Kind-Zentren“
erproben können.
Hierzu werden im
Rahmen des Projekts insgesamt zehn
Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungsverbünde
in Thüringen bei ihrer Weiterentwicklung zum
„Eltern-Kind-Zentrum“ durch Frau Prof. Dr. Michaela
Rißmann von der Fachhochschule Erfurt und ihrer
Projektmitarbeiterin Frau Dr. Regina Remsperger
begleitet. Bei der Auswahl der Einrichtungen wird
auf Unterschiedlichkeit ihrer Standorte sowie die
Vielfalt der möglichen Entwicklungswege geachtet, um
die Erfahrungen auch in weitere Sozialräume
Thüringens multiplizieren zu können. Zudem werden
die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sowie Fachberaterinnen und Fachberater als
Koordinatoren von Beginn an in das Projekt
eingebunden.
Informationen zum Projekt

Fachkräfte
gewinnen mit familienfreundlicher Personalpolitik
Thüringer Allianz für Familie und
Beruf unterzeichnet Erklärung
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie
und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat heute die
Vereinbarung zur Thüringer Allianz für Familie und
Beruf gemeinsam mit Wirtschaftsminister Matthias
Machnig, Bildungsminister Christoph Matschie und
Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaft und der
Arbeitsagentur unterzeichnet. Das Thüringer Bündnis
will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Freistaat verbessern.
Informationen unter:

Thüringer
Erziehungsgeld
Informationen zum Thüringer
Erziehungsgeld
Mit dem zum 1. August 2010 in Kraft tretenden
Gesetz zur Änderung des Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 4. Mai 2010 (GVBI. S: 105) ist auch das
Thüringer Erziehungsgeldgesetz geändert worden.
Mit der Gesetzesänderung wird das Erziehungsgeld
um ein Jahr vorgezogen und als Anschlussleistung an
das Bundeselterngeld gewährt. Als weitere
grundlegende Änderung entfällt die Abtretung des
Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme
einer Kindertageseinrichtung oder von Tagespflege.
Ein Anspruch besteht, soweit die übrigen
Voraussetzungen vorliegen, zukünftig nur dann, wenn
das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden
täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von
einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Bei
einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich
kann ggf. ein Anspruch bestehen, wenn ältere
kindergeldberechtigte Geschwisterkinder vorhanden
sind.
Der Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach
dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz gilt für die ab
1. August 2008 geborenen Kinder. Näheres kann dem
Informationsblatt zum Antrag entnommen werden.
Informationen unter:

|